Zweck der Stiftung
- Bildung, Erziehung und Wissenschaft,
- Jugend- und Altenhilfe,
- Kultur, Kunst und Denkmalpflege,
- Umwelt- und Naturschutz und Landschaftspflege,
- traditionelles Brauchtum und Heimatpflege,
- Sport und öffentliche Gesundheitspflege,
- Völkerverständigung und demokratisches Staatswesen
in Wetzlar und der unmittelbaren Umgebung zu fördern und zu entwickeln.
Dieser Stiftungszweck wird beispielsweise verwirklicht durch
a) Unterstützung von Körperschaften nach Maßgabe des § 58.1 AO, die die vorgenannten Aufgaben ganz oder teilweise fördern und verfolgen,
b) Förderung der Kooperation zwischen Organisationen und Einrichtungen, die ebenfalls diese Zwecke verfolgen,
c) Förderung des Meinungsaustausches und der Meinungsbildung sowie öffentlicher Veranstaltungen, um den Stiftungszweck und Bürgerstiftungsgedanken in der Bevölkerung zu verankern,
d) Vergabe von Stipendien, Beihilfen oder ähnliche Unterstützungen zur Fort- und Ausbildung auf den Gebieten des Stiftungszwecks,
e) Schaffung und Unterstützung lokaler kultureller Einrichtungen und Projekte.
Die Zwecke können sowohl durch operative als auch fördernde Projektarbeit verwirklicht werden.
Die Zwecke müssen nicht gleichzeitig und in gleichem Maße verwirklicht werden.
Die Förderung der Zwecke schließt die Verarbeitung der Ergebnisse durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit ein.
Die Stiftung soll keine Aufgaben übernehmen, die zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der Stadt Wetzlar und anderer Gebietskörperschaften gehören.
Die Stiftung kann die Trägerschaft für nicht rechtsfähige Stiftungen und die Verwaltung anderer rechtsfähiger Stiftungen übernehmen.
Das Stiftungsvermögen bei Gründung der Stiftung und spätere Zustiftungen wird möglichst sicher und ertragbringend angelegt. Die Finanzierung der Förderprojekte erfolgt ausschließlich durch Zinserträge des Stiftungsvermögens und aus Spenden.
Gründungsgeschichte
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wetzlar hat in ihrer Sitzung am 13.12.2005 den Magistrat beauftragt, eine Wetzlarer Bürgerstiftung ins Leben zu rufen. Hierauf hat der Oberbürgermeister der Stadt Wetzlar einige Bürger und Institutionen der Stadt für den 11.4.2006 eingeladen zu einer Informationsveranstaltung über die Idee sowie die Ziele und den Zweck einer Bürgerstiftung. Hieraus entstand ein Initiatorenkreis zur Vorbereitung einer Stiftungsgründung, Entwurf einer Satzung und Einwerbung des erforderlichen Stiftungskapitals. Am 13.11.2006 erfolgte eine intensiv vorbereitete und in der Presse veröffentlichte öffentliche Informationsveranstaltung über die geplante „Bürgerstiftung Wetzlar“, an der ca. 60 Bürger, Institutionen und Firmen teilnahmen. Am 26.3.2007 erfolgte im Beisein des Regierungspräsidiums Gießen als Stiftungsaufsicht die Gründung und notarielle Beurkundung der „Bürgerstiftung Wetzlar“ mit einem Stiftungskapital von € 99.700,00. Im Rahmen der Gründung wurde auch der erste Vorstand und Stiftungsrat der Stiftung bestellt.
Mit Beschluss des Magistrats der Stadt Wetzlar vom 16.4.2007 wurden folgende bisher von der Stadt verwalteten 3 unselbständigen Stiftungen auf die „Bürgerstiftung Wetzlar“ übertragen:
„Adolf-Schreck-Stiftung“, Stiftungsvermögen € 102.500,00
„Marie-Weiser-Stiftung“, Stiftungsvermögen € 83.340,58
„Georg-Bernhardt-August-Thomas-Stiftung“, Stiftungsvermögen € 137.500,00
Damit beträgt das nach Gründung der „Bürgerstiftung Wetzlar“ von ihr zu verwaltende Stiftungsvermögen insgesamt € 430.040,58 vor Beginn von weiteren Zustiftungen.
Gremien
Vorstand
(Sprecher des Vorstandes)
Dr. Christian Rathe
Thomas Cornelius
Stefan Rink
Manfred Throl
Stiftungsrat
(1.Vorsitzender)
Hans-Otto Kneip
(2. Vorsitzender)
Joachim Eichhorn
Britta Butz
Wolfram Dette
Peter Hauptvogel
Stefanie Keiner
Manfred Kinne
Michael Kraft
Sibylle Pfeiffer
Hartmut Ruppricht
Dr. Theodor Schäfer
Peter Trunk
Dr. Rainer Waldschmidt
Stifterforum
Das Stifterforum wird gebildet durch die Versammlung aller Stifter.