Zweck der Stiftung

Das Ziel einer Bürgerstiftung ist es, einer möglichst großen Zahl von Bürgerinnen und Bürgern, sowie Institutionen und Wirtschaftsunternehmen die Möglichkeit zu geben, durch Ideen, Zeit und Geld ihre jeweils spezifischen Beiträge zum Gemeinwohl in ihrer Region zu leisten. Eine Bürgerstiftung ist frei von jeglicher Einflussnahme durch staatliche Instanzen, politische Organisationen, Unternehmen oder einzelne Stifter. Sie wird von unabhängigen Gremien, wie Vorstand und Stiftungsrat geleitet und obliegt lediglich der Kontrolle durch die Stiftungsaufsicht des Regierungspräsidenten und des Finanzamtes. Der langfristige Aufbau des Stiftungsvermögens durch Zustiftungen sichert die finanzielle Unabhängigkeit der Bürgerstiftung und gewährleistet die Kontinuität der Stiftungsziele. Die „Bürgerstiftung Wetzlar“ ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts. Sie will erreichen, dass möglichst viele Bürger, Institutionen und Wirtschaftsunternehmen der Region mehr Mitverantwortung und Engagement für die Gestaltung ihrer Stadt und zum Wohle ihrer Bürger übernehmen.
Zweck der Stiftung ist es
  • Bildung, Erziehung und Wissenschaft,
  • Jugend- und Altenhilfe,
  • Kultur, Kunst und Denkmalpflege,
  • Umwelt- und Naturschutz und Landschaftspflege,
  • traditionelles Brauchtum und Heimatpflege,
  • Sport und öffentliche Gesundheitspflege,
  • Völkerverständigung und demokratisches Staatswesen

in Wetzlar und der unmittelbaren Umgebung zu fördern und zu entwickeln.

Dieser Stiftungszweck wird beispielsweise verwirklicht durch

a) Unterstützung von Körperschaften nach Maßgabe des § 58.1 AO, die die vorgenannten Aufgaben ganz oder teilweise fördern und verfolgen,

b) Förderung der Kooperation zwischen Organisationen und Einrichtungen, die ebenfalls diese Zwecke verfolgen,

c) Förderung des Meinungsaustausches und der Meinungsbildung sowie öffentlicher Veranstaltungen, um den Stiftungszweck und Bürgerstiftungsgedanken in der Bevölkerung zu verankern,

d) Vergabe von Stipendien, Beihilfen oder ähnliche Unterstützungen zur Fort- und Ausbildung auf den Gebieten des Stiftungszwecks,

e) Schaffung und Unterstützung lokaler kultureller Einrichtungen und Projekte.

Die Zwecke können sowohl durch operative als auch fördernde Projektarbeit verwirklicht werden.

Die Zwecke müssen nicht gleichzeitig und in gleichem Maße verwirklicht werden.

Die Förderung der Zwecke schließt die Verarbeitung der Ergebnisse durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit ein.

Die Stiftung soll keine Aufgaben übernehmen, die zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der Stadt Wetzlar und anderer Gebietskörperschaften gehören.

Die Stiftung kann die Trägerschaft für nicht rechtsfähige Stiftungen und die Verwaltung anderer rechtsfähiger Stiftungen übernehmen.

Das Stiftungsvermögen bei Gründung der Stiftung und spätere Zustiftungen wird möglichst sicher und ertragbringend angelegt. Die Finanzierung der Förderprojekte erfolgt ausschließlich durch Zinserträge des Stiftungsvermögens und aus Spenden.

Sie wollen stiften oder spenden? Hier erfahren Sie, wie  Sie uns unterstützen können.

Gründungsgeschichte

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wetzlar hat in ihrer Sitzung am 13.12.2005 den Magistrat beauftragt, eine Wetzlarer Bürgerstiftung ins Leben zu rufen. Hierauf hat der Oberbürgermeister der Stadt Wetzlar einige Bürger und Institutionen der Stadt für den 11.4.2006 eingeladen zu einer Informationsveranstaltung über die Idee sowie die Ziele und den Zweck einer Bürgerstiftung. Hieraus entstand ein Initiatorenkreis zur Vorbereitung einer Stiftungsgründung, Entwurf einer Satzung und Einwerbung des erforderlichen Stiftungskapitals. Am 13.11.2006 erfolgte eine intensiv vorbereitete und in der Presse veröffentlichte öffentliche Informationsveranstaltung über die geplante „Bürgerstiftung Wetzlar“, an der ca. 60 Bürger, Institutionen und Firmen teilnahmen. Am 26.3.2007 erfolgte im Beisein des Regierungspräsidiums Gießen als Stiftungsaufsicht die Gründung und notarielle Beurkundung der „Bürgerstiftung Wetzlar“ mit einem Stiftungskapital von € 99.700,00. Im Rahmen der Gründung wurde auch der erste Vorstand und Stiftungsrat der Stiftung bestellt.

Mit Beschluss des Magistrats der Stadt Wetzlar vom 16.4.2007 wurden folgende bisher von der Stadt verwalteten 3 unselbständigen Stiftungen auf die „Bürgerstiftung Wetzlar“ übertragen:

„Adolf-Schreck-Stiftung“, Stiftungsvermögen € 102.500,00
„Marie-Weiser-Stiftung“, Stiftungsvermögen € 83.340,58
„Georg-Bernhardt-August-Thomas-Stiftung“, Stiftungsvermögen € 137.500,00

Damit beträgt das nach Gründung der „Bürgerstiftung Wetzlar“ von ihr zu verwaltende Stiftungsvermögen insgesamt € 430.040,58 vor Beginn von weiteren Zustiftungen.

Gremien

Vorstand

(Sprecher des Vorstandes)
Dr. Christian Rathe

Thomas Cornelius

Stefan Rink

Manfred Throl

Stiftungsrat

(1.Vorsitzender)
Hans-Otto Kneip

(2. Vorsitzender)
Joachim Eichhorn

Britta Butz

Wolfram Dette

Peter Hauptvogel

Stefanie Keiner

Manfred Kinne

Michael Kraft

Sibylle Pfeiffer

Hartmut Ruppricht

Dr. Theodor Schäfer

Peter Trunk

Dr. Rainer Waldschmidt

Stifterforum

Das Stifterforum wird gebildet durch die Versammlung aller Stifter.